Der Tarif wird gemäss Dentotar® angewendet. Dieser Tarif beruht auf einer von der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) und den Tarifpartnern der Unfall-, der Militär- und der Invalidenversicherung unterzeichneten Vereinbarung.
Ein detaillierter Kostenvoranschlag wird erstellt, sobald der Behandlungsplan festgelegt ist. Dieser kann erst erstellt werden, nachdem die dafür erforderlichen Untersuchungen stattgefunden haben, was in der Regel während der zweiten Sitzung erfolgt. Eine mündliche Kostenschätzung wird jedoch bereits bei der ersten Sitzung gegeben.